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   BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19   

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BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19 (https://dejure.org/2020,21875)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 6 AV 8.19 (https://dejure.org/2020,21875)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 6 AV 8.19 (https://dejure.org/2020,21875)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot des Vereins "linksunten.indymedia"; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in Folge der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Keine entsprechende Anwendung des § 101 Abs. 7 Satz 4 ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot des Vereins "linksunten.indymedia"; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in Folge der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Keine entsprechende Anwendung des § 101 Abs. 7 Satz 4 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.08.2015 - StB 8/15

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht;

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - dagegen nicht (stRspr, vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15 - NStZ 2016, 370 Rn. 4).

    Hier kann etwa die Konkretheit der Ausführungen ebenso von Bedeutung sein wie deren Umfang oder Objektivierung anhand weiterer, unmittelbar vorliegender Beweismittel (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15 - NStZ 2016, 370 Rn. 4).

  • BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01

    Beschlagnahme; Beweismittel; Ermittlungen; Verbotsbehörde; Vereinsverbot

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Den zuständigen Behörden nach dem Vereinsgesetz sind besondere Aufklärungsbefugnisse eingeräumt, die denen der Staatsanwaltschaft ähnlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33 S. 30).

    Behördliche Ermittlungsmaßnahmen dürfen auch nach Erlass der Vereinsverbotsverfügung ergriffen werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG gegeben sind, d.h. wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sie neue tatsächliche Erkenntnisse erbringen oder bisherige Erkenntnisse erhärten, aber auch in Frage stellen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 2.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Denn ob auf der Grundlage der dort gewonnenen Ergebnisse Verbotsgründe im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG bejaht werden können, kann im Rahmen der Anfechtungsklagen Dritter nicht geprüft werden (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 2.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:290120U6A2.19.0] - Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Bei behördlichen Zugriffen auf Gegenstände mit der Begründung, sie gehörten zu dem eingezogenen Vereinsvermögen, handelt es sich um eigenständige Eingriffsakte (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 2.19 - Rn. 20).

  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Das Verfahren nach § 101 Abs. 7 StPO beinhaltet eine spezielle Regelung, die im Strafverfahren die allgemeinen Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung verdrängt (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08 u.a. - BGHSt 53, 1 Rn. 6).

    § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO verleiht damit dem in § 162 StPO verankerten Rechtsgedanken Ausdruck, dass mit Anklageerhebung jedwede Kompetenz des Ermittlungsrichters beendet ist und diese auf das erkennende Gericht übergeht (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08 u.a. - BGHSt 53, 1 Rn. 11).

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende Gründe für diese Ermittlungsmaßnahmen nicht finden lassen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 [ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180920.2bvr070818] - NJW 2018, 3571 Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Sie lassen die unmittelbaren Quellen der dort wiedergegebenen Erkenntnisse nicht näher erkennen und gestatten dem Senat daher nur eine eingeschränkte tatrichterliche Würdigung (vgl. zur Problematik der Überzeugungsbildung im Rahmen eines Verbotsverfahrens BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10/02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 Rn. 16 und Beschluss vom 10. Juli 2019 - 1 B 45/19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:100719B1B45.19.0] - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Die Verbotsbehörde muss aber als "Herrin des Verbotsverfahrens" die Ermittlungen initiieren, steuern und kontrollieren (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 [ECLI:DE:VGHBW:2002:0514.1S10.02.0A] - NVwZ 2003, 368 Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Das anordnende Gericht ist mit Rücksicht auf die von einer Ermittlungsmaßnahme betroffenen Grundrechte allerdings verpflichtet, die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 [ECLI:DE:OVGHB:2013:0911.1S131.13.0A] - NordÖR 2013, 534 Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 C 14.17 08 [ECLI:DE:BAYVGH:2015:0108.4C14.1708.0A] - DÖV 2015, 671 (Leitsatz), juris Rn. 24).
  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 45.19

    Nachweis einer Tätigkeit als Funktionär für die PKK als Grund für eine Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Sie lassen die unmittelbaren Quellen der dort wiedergegebenen Erkenntnisse nicht näher erkennen und gestatten dem Senat daher nur eine eingeschränkte tatrichterliche Würdigung (vgl. zur Problematik der Überzeugungsbildung im Rahmen eines Verbotsverfahrens BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10/02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 Rn. 16 und Beschluss vom 10. Juli 2019 - 1 B 45/19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:100719B1B45.19.0] - juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
    Das anordnende Gericht ist mit Rücksicht auf die von einer Ermittlungsmaßnahme betroffenen Grundrechte allerdings verpflichtet, die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 [ECLI:DE:OVGHB:2013:0911.1S131.13.0A] - NordÖR 2013, 534 Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 C 14.17 08 [ECLI:DE:BAYVGH:2015:0108.4C14.1708.0A] - DÖV 2015, 671 (Leitsatz), juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17

    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

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